Geschäftsbedingungen

Die Sportwelt Ottobeuren gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, die Benutzung der vereinbarten Leistungen gegen das vereinbarte Entgelt.

Ein Eingangscheck für Neumitglieder ist Pflicht. Hier erfahren Sie die wichtigsten Grundregeln und Kenntnisse für Ihre Besuche und Ihr Training in der Sportwelt.

Die vereinbarten wöchentlichen Beiträge werden jeweils freitags im Voraus fällig. Die einmaligen Gebühren sind bei Trainingsbeginn zu zahlen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Gerät das Mitglied länger als zwei Wochen schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist die Sportwelt berechtigt, seine Leistungen einzustellen. Die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit werden sofort zur Zahlung fällig.

Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung des Nutzers sind dem Studio unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

Mündliche Abreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

Schüler- und Studentenmitgliedschaften sind ab dem vollendeten 21. Lebensjahr nur unter Vorlage eines aktuellen Nachweises möglich.

Die Sportwelt Ottobeuren haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle.

Wertsachen oder Geld können am Empfang abgegeben werden. Für den Verlust oder die Beschädigung nicht abgegebener Wertsachen ist die Haftung von der Sportwelt ausgeschlossen. Dies gilt nicht für durch die Sportwelt grob fahrlässig verursachte Verluste oder Beschädigungen.

Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne weitere Verwarnung Hausverbot bei gleichzeitiger fristloser Aufhebung des Vertrages. Eventuelle Schadensersatzansprüche behält sich die Sportwelt ausdrücklich vor.

Sollte der derzeitige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Gebühren aus diesem Vertrag entsprechend.

Wird ein Mitglied zum Grundwehrdienst oder Zivildienst einberufen, kann der Vertrag für die Dauer der Wehrpflicht ruhen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.

Bei Schwangerschaft kann der Vertrag bis zu 26 Wochen ruhen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.

Bei einem Wohnortwechsel kann, sofern sich der neue Wohnort mehr als 25 km von der Sportwelt entfernt befindet, zum Ablauf des Monats gekündigt werden, in dem Sie der Sportwelt die Meldebescheinigung vorlegen.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht einer der Vertragspartner bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt hat.

Der Teilnehmer erhält einen Mitgliedsausweis, den er bei Auflösung des Vertrages zurückgeben muß. Bei Verlust des Ausweises haftet der Teilnehmer für Schäden durch Mißbrauch.

Bei allen Ballsportarten, die in der Zusatzleistung gebucht wurden, sind nur Vorreservierungen bis maximal 3 Stunden vor Spielbeginn möglich. Pro Tag ist nur eine reservierte Spielzeit von 1 Stunde (Tennis) bzw. ½ Stunde (Badminton & Squash) möglich. Freie Plätze können jederzeit genutzt werden.

Im Fall von kürzeren Betriebsunterbrechungen seitens der SPORTWELT OTTOBEUREN bis zu einer Woche höchstens aber vier Wochen im Jahr (z.B. infolge Reinigung, Reparatur, Personalurlaub im Sommer und Winter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen, da dies bereits in der Preiskalkulation berücksichtigt ist. Bei etwaigen längeren Betriebsunterbrechungen in Ausnahmefällen verlängert sich der Leistungsvertrag automatisch um die Dauer der Betriebsunterbrechung, ohne daß der Teilnehmer für diese Zeit Beiträge zu entrichten hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Der Teilnehmer willigt ein, dass die SPORTWELT OTTOBEUREN seine personenbezogenen Daten abspeichert. Die SPORTWELT OTTOBEUREN verwendet die abgespeicherten Daten nur für eigene Belange (Buchführung, persönliche Anschreiben usw.). Eine Weitergabe an Dritte ist nur gestattet, wenn dies der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb erfordert (Steuerberater, Rechtsanwalt usw.) oder die SPORTWELT OTTOBEUREN gesetzlich zur Bekanntgabe dieser Daten verpflichtet ist.